Seitenbild 4

Allgemeine Mietbedingungen

Die Erste Langeooger Immobilien GmbH (nachfolgend Langeooger-Ferienvermietung genannt) eine Plattform, auf der Ferienobjekte durch Wohnungseigentümer (nachfolgend auch Eigentümer oder Vermieter genannt) vermietet und von Mietern angemietet werden können.

Die angebotenen Ferienobjekte befinden sich zum Teil nicht im Eigentum der Langeooger Ferienvermietung. Vielmehr tritt diese im Auftrag des jeweiligen Eigentümers als Vermittler des jeweiligen Ferienobjekts auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter zustande. Die Langeooger Ferienvermietung wird selbst nicht Vertragspartner. Unsere allgemeinen Mietbedingungen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des jeweiligen Ferienobjekts als Vermieter. Eine Inanspruchnahme der Langeooger Ferienvermietung ist ausgeschlossen.

§1 Vertragsabschluss

  • Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Mieter das ihm zugesandte Angebot per eMail, WhatsApp oder Fax annimmt.
  • Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und für die Nutzung zu Urlaubszwecken vermietet. Die maximale Personenanzahl sowie das evtl. Mitbringen von Haustieren ist im Mietvertrag festgelegt. 

§2 Zahlungsbedingungen

  • Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 20 % des zu zahlenden Gesamtbetrages laut Mietvertrag auf das Konto der Langeooger Ferienvermietung zu entrichten. Der restliche Betrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn vollständig zu überweisen. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen im Mietvertrag ggf. abweichen.
  • Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen oder der restliche Betrag nicht spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto der Langeooger Ferienvermietung eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. 
  • Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises laut Mietvertrag, anderenfalls wird die Schlüsselausgabe durch den Vermieter verwehrt.

§3 Reiserücktritt / Stornierung

  • Ein Rücktritt vom Mietvertrag muss in schriftlicher Form erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Vertragsrücktritt ist der Gast unabhängig vom Grund sowie Zeitpunkt des Rücktritts dazu verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Dabei muss sich der Vermieter die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Folgenden Ersatz hat der Mieter beim Vermieter zu entrichten:
  • Der Gast hat unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung 90% des Mietpreises bei nicht erfolgreicher Weitervermietung zu zahlen.
  • Bis 12 Wochen vor vereinbarter Anreise kann der Mietvertrag ohne Gebühr storniert werden. Bei einer späteren Stornierung erheben wir eine Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung in Höhe von 50,00 Euro. Ungeachtet des Stornierungszeitpunktes ergibt sich der Stornobetrag wie folgt:
  • Der erhobene Stornobetrag ergibt sich aus dem reinen Mietpreis für das Objekt. Nebenkosten sowie die Endreinigung inklusive Wäschepaket werden dem Gast vollständig erstattet.
  • Im Falle einer Stornierung bemüht sich der Vermieter das Objekt weiter zu vermieten. Sollte eine erfolgreiche Weitervermietung zu Stande kommen, entfallen alle Aufwendungen für den Gast, welche die Stornierung veranlasst haben.
  • Bei Nichtanreise ohne vorherige Rückmeldung an den Vermieter werden 100% des reinen Mietpreises in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Stornierung vor Ort oder einer früheren Abreise als das gebuchte Abreisedatum, sind die vollen Kosten der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen durch den Mieter zu bezahlen. Somit werden dem Gast die Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen nicht vom Vermieter erstattet. 

§4 Kurtaxe

  • Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten, sondern ist mit dem Erwerb der Fahrkarte vor Abreise beim Tourismusservice Langeoog oder am Bahnhof zu entrichten.

§5 Rücktritt durch den Vermieter

  • Im Falle einer Absage der verbindlichen Buchung seitens des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z.B. Unfall oder Krankheit), beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. 
  • Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§6 An- und Abreise

  • Am Anreisetag steht das Objekt in der Regel ab 16:00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen, besonders aber an stark frequentierten Wechseltagen, kann es zu Verzögerungen bei der Wohnungsreinigung kommen, weshalb das Objekt erst später (z.B. 20:00 Uhr) zur Verfügung steht. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsselsafe. Der Mieter wird vom Reinigungsservice Besenflitzer per SMS informiert, sobald das Objekt bezugsbereit ist und der Schlüssel im Schlüsselfach bereitliegt.
  • Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu räumen. Der Schlüssel wird gut sichtbar auf dem Tisch hinterlassen. Das Objekt ist in besenreinem Zustand zu hinterlassen. Dabei wird der Mieter angehalten, die Bettwäsche abzuziehen, das Geschirr zu spülen und ggf. aus dem Spüler auszuräumen sowie die Mülleimer zu leeren. Bei übermäßiger Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, die zusätzlichen Kosten für die Reinigung nachzuberechnen.

§7 Objekt

  • Das Objekt wird vom Vermieter in einem sauberen und ordentlichen Zustand mit vollständigem Inventar an den Mieter übergeben. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das Mietobjekt sowie das Inventar auf Mängel oder Fehlen zu überprüfen und diese unverzüglich an den Vermieter zu melden. Bei Versäumnis muss der Mieter für eventuelle Schäden haften. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Ebenfalls haftet der Mieter für Schäden an dem Objekt, den dazugehörigen Anlagen sowie dem Inventar durch ihn, seine Familienangehörigen, Mitreisenden oder Besucher. Diese Schäden sind dem Vermieter anzuzeigen. 

§8 Aufenthalt

  • Das Objekt darf nur mit der angegebenen maximalen Personen- und Hundezahl belegt werden. Sollte das Objekt von mehr Personen / Hunden als vereinbart benutzt werden, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Überlassung oder Untervermietung seitens des Mieters an Dritte ist nicht gestattet. Das Inventar ist vom Mieter und seinen Mitreisenden pfleglich zu behandeln und ist für den Verbleib im Objekt bestimmt. Ebenfalls darf das Inventar nicht verstellt werden.

§9 Haustiere

  • Der Vermieter gestattet das Mitbringen von maximal 2 Hunden, wobei diese bei der Buchung angegeben werden müssen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

§10 Internetzugang

  • Das Internet (WLAN) wird dem Mieter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein Ausfall oder Nichtzugänglichkeit des Internets gedingt keinen Anspruch an Mietminderung seitens des Mieters.

§11 Rauchen

  • In dem Objekt ist das Rauchen generell untersagt. Der Vermieter bittet um Rücksicht, da die Mehrzahl der Gäste Nichtraucher sind. Es besteht die Möglichkeit, im Außenbereich zu rauchen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die zusätzlichen Reinigungsarbeiten sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung zu stellen.

§12 Hausrecht

  • Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Gefahr im Verzug) kann es notwendig sein, dass der Vermieter das Objekt ohne Wissen des Mieters betreten muss.

§13 Datenverarbeitung

  • Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke genutzt werden.
  • Die Mobilfunknummer des Mieters wird an den vertraglichen Reinigungsdienst (hier die Besenflitzer GmbH) zum Zweck der Anzeige der Fertigstellung von Reinigungsleistungen durch SMS / WhatsApp überlassen und nach dem Auszug des Mieters automatisch und unwiderruflich gelöscht. 
  • Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt. Dabei wird die vom Mieter angegebene Mobilfunknummer ggf. an Handwerker oder das Reinigungsunternehmen (Firma Besenflitzer GmbH) weitergegeben, damit der Mieter benachrichtigt bzw. bei Problemen kontaktiert werden kann.
  • Auf Verlangen des Mieters werden die Daten nach dem Mietende gelöscht.

§14 Sonstige Bestimmungen

  • Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandte sind davon ebenfalls ausgeschlossen.
  • Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag angegebenen Preise.

§15 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.

§16 Gerichtsstand

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.

 

Stand: April 2024 (diese Version ist gültig für Buchungen ab dem 01.05.2024